Können verwaltungskosten auf den mieter umgelegt werden

Grundsätzlich gilt, dass. 1 Die Kosten, die man als Betriebskosten auf den Mieter umlegen darf, sind gesetzlich abschließend geregelt. Verwaltungskosten gehören nicht. 2 Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden können. 3 So gelten Verwaltungskosten nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nicht als Betriebskosten und können somit auch nicht auf den Mieter umgelegt werden. 4 Grundsätzlich gilt, dass Sie bestimmte Nebenkosten unter keinen Umständen auf die Mieter:innen umlegen dürfen. Dies sind alle Kosten, die die Verwaltung der Mietimmobilie, die Instandhaltung und Instandsetzung, und Ihre eigenen Gebühren betreffen. 5 Verwaltungskosten sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV ausdrücklich keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Die Vermieterin kann sich hier auch nicht darauf berufen, dass sie im Mietvertrag mit der gesonderten Nennung von Verwaltungskosten lediglich die Kalkulation ihrer Grundmiete offengelegt habe. 6 Grundsätzlich gilt: Wenn der Hauswart ausschließlich als Hausmeister tätig ist und keine Verwaltungsaufgaben übernimmt, können dessen Kosten als Betriebskosten umgelegt werden. Sobald jedoch Verwaltungsaufgaben hinzukommen, dürfen diese nicht auf den Mieter umgelegt werden. 7 Verwaltungskosten können zumindest somit im Rahmen der Betriebskostenverordnung nicht auf die Mieter umgelegt werden. Dennoch dürfen sie im Gewerberaummietrecht als sonstige Nebenkosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden. 8 Verwaltungskosten sind "sonstige Betriebskosten" Anders ist die Rechtslage, wie der BGH in einem neuen Urteil bestätigt hat, bei der Vermietung von gewerblichen Räumen (z. B. Büro, Ladengeschäft). Hier dürfen sowohl Verwaltungskosten als auch Kontoführungsgebühren auf den Mieter umgelegt werden. 9 Wenn der Mieter eine Nebenkostenabrechnung erhält für den Zeitraum bis , der Mieter ist aber erst am eingezogen - die kosten wurden aber für das ganze jahr auf den. welche kosten auf mieter umlegen 10 “ Bei der Wohnraummiete können, so der BGH, über die Grundmiete hinaus nur die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, nicht aber. 11 verwaltungskosten bei eigenverwaltung pauschale 12